Jetzt gesünder leben

Für Ihre Sicherheit

Badeordnung

Mit der Buchung Ihres Aufenthalts schließen Sie mit der Gesundheitszentrum Igls GmbH (im folgenden kurz Gesundheitszentrum Igls) einen Badebesuchsvertrag ab und anerkennen damit die folgende Badeordnung als Vertragsinhalt.

 

Pflichten des Hotels

1. Gewährung der Benutzung der Anlagen/Gefahrtragung der Gäste

1.1 das Gesundheitszentrum Igls ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.

1.2 Es ist weder dem Gesundheitszentrum Igls noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen Gäste selbst die mit der Ausübung des in der Wellnessanlage ausgeübten Sports verbundenen Gefahren.

1.3 Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstiges, nicht zum Personal gehörende Dritte.

1.4 Das Gesundheitszentrum Igls übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.

2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung

2.1 Das Gesundheitszentrum Igls ist gehalten, den Besuch während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu ermöglichen.

2.2 Das Gesundheitszentrum Igls behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

3. Zustand und Bedienung der Anlagen

3.1 Das Gesundheitszentrum Igls steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsmäßig errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat das Gesundheitszentrum Igls alle geltenden Hygiene- u. Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen des Hotels bestehen nicht.

3.2 Sobald das Gesundheitszentrum Igls von der Störung, mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt das Gesundheitszentrum Igls umgehend die Benützung der gestörten Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein.

3.3 Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordnungen des zuständigen Personals verantwortlich.

4. Kontrolle und Einhaltung der Badeordnung

Das Hotel kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich im Bereich der Wellnessanlage aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen informiert bzw. bei Bedarf verwarnt und können erforderlichenfalls des Wellnessbereiches verwiesen werden.

5. Hilfe bei Unfällen

Kommt es zu einem Unfall, leitet das Gesundheitszentrum Igls mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein.

6. Hilfe bei Abwehr angezeigter Gefahren

Wird der Badeanstalt, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr von Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist das Gesundheitszentrum Igls mit Hilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.

7. Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer

Das Gesundheitszentrum Igls und damit sein Personal ist nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.

8. Haftung des Hotels

8.1 Das Gesundheitszentrum Igls haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.

8.2 Das Gesundheitszentrum Igls haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höherer Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (bspw. Sauna) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 3.

Pflichten der Gäste

1. Benützung der Anlage

1.1 Die Benützung der Badeanlage ist nur als Hotelgast zulässig.

2. Aufsicht über Kinder, Minderjähriger, Nichtschwimmer und behinderter Personen

2.1 Für die Aufsicht über Kinder, Minderjähriger, Nichtschwimmer und behinderter Personen haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (bspw. Erziehungsberechtigte, Aufsichts- u- Pflegepersonal) gehörig vorzusorgen.
Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden.

2.2 Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände des Hotels nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.

2.3 Aufsichtspersonen sind die Erziehungsberechtigten oder die von ihnen beauftragten Personen. Sie sind für das Verhalten der Kinder im Bad und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.

3. Anweisungen des Hotelpersonals

Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Hotelpersonals uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

4. Hygienebestimmungen

4.1 Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage (Schwimmbad u. Sauna) zu größter Sauberkeit verpflichtet

4.2 Die Badeanlage darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hinsichtlich Rutschsicherheit wird empfohlen entsprechendes Badeschuhwerk zu tragen.

4.3 Das Benützen des Schwimmbades ist nur mit Badebekleidung gestattet.

4.4 Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen.

4.5 Die Benützung von Seife, Shampoo oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung im Schwimmbecken ist untersagt.

4.6 Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

4.7 Verunreinigungen im Badebereich sind umgehend dem Personal zu melden.

5. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

5.1 Jeder Gast ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Gäste belästigt oder gar gefährdet.

5.2. Alle Anlagen und Einrichtungen der Badeanlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

5.3 Das Laufen im Badebereich ist verboten.

5.4 Das Springen vom Beckenrand ist aufgrund der max. Wassertiefe von 1,50m sowie den Wasserliegebereichen verboten.

6. Benützung von Becken und Geräten

Die im Bad angebotenen Geräte u. Einrichtungen sind entsprechend den Benutzungsregeln zu benützen.

7. Benützung der Sauna

7.1 Der Saunabereich ist ein Nacktbereich und daher keine Textilsauna.

7.2 Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (im Zweifelsfall ist der Hausarzt zu konsultieren).

7.3 Bitte beachten Sie aus gesundheitlichen Gründen die angegebenen/empfohlenen Saunazeiten in der Saunaanlage.

7.4 Die Sauna darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

7.5 In den Saunakabinen sind Handtücher als Sitzunterlage zu verwenden; außerdem darf kein Schuhwerk in den Kabinen benutzt werden.

7.6 Für die Aufgüsse dürfen nur hauseigene Aufgussmittel verwendet werden.

7.7 Kinder unter 16 Jahre haben keinen Zutritt in die Sauna.

7.8 Verunreinigungen im Saunabereich sind umgehend dem Personal zu melden.

8. Einbringung und Verlust von Gegenständen

8.1 Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

8.2 gefundene Gegenstände sind an der Rezeption abzugeben.

8.3 Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem Hotelpersonal oder der Leitung des Gesundheitszentrum Igls sofort zu melden.

9. sonstiges

9.1 Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.

9.2 Die Mitnahme und Verwendung von Glasgebinden (bspw. Gläser, Flaschen) ist sicherheitstechnisch hinsichtlich Bruch- u. Verletzungsgefahr verboten. Entsprechende Trinkbrunnen und Papierbecher stehen zur Verfügung.

9.3 Speisen dürfen nur außerhalb der Badeanlage verzehrt werden.

9.4 Das Rauchen ist in der gesamten Badeanlage verboten.

9.5 Das Fotografieren anderer Badegäste oder des Personals ohne deren Einwilligung ist untersagt.